Welche Waffe fürs Sportschiessen Teil 2: 50-25m Pistole Ordonnanz

Erstpublikation am: 03.01.2022

Zuletzt geändert am: 21.09.2023

Kategorien: Allgemein, Welche Waffe fürs Sportschiessen

Vorwort

Wer den Vorgängerartikel gelesen hat weiss: Früher war die Frage, ob eine Pistole zugelassen ist oder nicht, Nährboden für wilde Diskussionen und keiner hatte so recht den Durchblick.
Im Oktober 2021 dann der Paukenschlag: Die Eidgenössischen Schiessoffiziere informierten, dass ab 2022 das (Ordonnanz)Pistolenfeld komplett überarbeitet wird – und zwar in Anlehnung an IPSC-Regelungen. Kurz gesagt, dass eine Pistole zugelassen ist, muss sie bestimmte Dimensionen aufweisen und ein bestimmtes Abzugsgewicht nicht unterschreiten.
Jubel machte sich breit, ob der doch überraschenden Entscheidung des SAT. Doch, ist alles Gold, was glänzt? Schauen wir und das mal an…

Betreffend Zukunfssicherheit, Anfängertauglichkeit und so weiter wird es etwas schwierig, da nun auf einen Schlag dutzende, wenn nicht hunderte Pistolen eingesetzt werden dürfen. Ich beschränke mich daher darauf, beliebte Modelle aufzulisten.

Dieser Beitrag fusst auf dem Vorgängerartikel und kann dementsprechend in Teilen wiederholend sein. Gewisse Bestimmungen behalten auch ihre Gültigkeit. Den Vorgängerartikel kann man hier als PDF durchschauen:

Rechtliches

Die rechtlichen Grundlagen für das Hilfsmittelverzeichnis (und somit zu den zugelassenen Waffen) finden sich in der Verordnung über das Schiesswesen ausser Dienst (Schiessverordnung), SR 512.31:

Verordnung über das Schiesswesen ausser Dienst (Schiessverordnung)

Art. 3 Durchführung

  1. Die anerkannten Schiessvereine führen die obligatorischen und freiwilligen ausserdienstlichen Schiessübungen durch.
  2. Ausserdienstliche Schiessübungen dürfen nur auf den dafür vorgesehenen und von den zuständigen Militärbehörden anerkannten Schiessanlagen oder auf den von den zuständigen eidgenössischen Schiessoffizieren bewilligten Schiessgeländen durchgeführt werden.
  3. Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) erlässt und veröffentlicht für das ausserdienstliche Schiesswesen Vorschriften über:
    1. den Schiessbetrieb der Schiessvereine;
    2. die obligatorischen und freiwilligen ausserdienstlichen Schiessübungen;
    3. die historischen Schiessen;
    4. die von den Schiesspflichtigen verlangten Mindestleistungen;
    5. die zugelassenen Waffen, Munitionsarten und Hilfsmittel.
  4. Es kann die Zuständigkeit zum Erlass eines Verzeichnisses der zugelassenen Hilfsmittel nach Absatz 3 Buchstabe e an die Gruppe Verteidigung delegieren.

Die daraus folgenden weiteren rechtlichen Grundlagen finden sich in der Verordnung des VBS über das Schiesswesen ausser Dienst (Schiessverordnung des VBS), SR 512.311:

Verordnung des VBS über das Schiesswesen ausser Dienst (Schiessverordnung des VBS)

Art. 20 Zugelassene Waffen

  1. Schiesspflichtige Unteroffiziere und Angehörige der Mannschaft schiessen das obligatorische Programm 300 m mit ihrer persönlichen Waffe. Die Übungen dürfen nur aus zwingenden Gründen mit der Waffe einer anderen Schützin oder eines anderen Schützen geschossen werden.
  2. Schiesspflichtige Subalternoffiziere schiessen das obligatorische Programm 300 m mit ihrer persönlichen Leihwaffe. Haben sie keine persönliche Leihwaffe, so können sie die Waffe einer anderen Schützin oder eines anderen Schützen benutzen.
  3. Schiesspflichtige Subalternoffiziere schiessen das obligatorische Programm 25 m mit ihrer persönlichen Waffe.
  4. Jungschützinnen und Jungschützen schiessen die Bundesübungen 300 m mit dem Stgw 90.
  5. Angehörige der Polizeikorps und des Grenzwachtkorps können die Bundesübungen mit ihrer Dienstwaffe schiessen.
  6. Die übrigen Schützinnen und Schützen schiessen die Bundesübungen mit einer Ordonnanzwaffe oder mit einer nach dem Hilfsmittelverzeichnis zugelassenen Waffe.

Art. 33 Zulassung von Hilfsmitteln

  1. Auf Gesuch hin entscheidet die Gruppe Verteidigung im Einvernehmen mit der Gruppe armasuisse über die Zulassung von Hilfsmitteln und Vorrichtungen für Ordonnanzwaffen.
  2. Die Gruppe Verteidigung erstellt ein Verzeichnis der bewilligten Hilfsmittel für Ordonnanzwaffen.
  3. Sie hört vor Erlass den SSV an. 

Art. 53 Allgemeines

  1. Aus Ordonnanzwaffen oder den gemäss Hilfsmittelverzeichnis zugelassenen Waffen darf für sämtliche Schiessübungen und Ausbildungskurse nach Artikel 4 der Schiessverordnung nur unveränderte Ordonnanzmunition oder gemäss Hilfsmittelverzeichnis zugelassene Munition verschossen werden.
  2. Es darf nur soviel Gratismunition und Kaufmunition an die Schützinnen und Schützen abgegeben werden, als für die betreffende Schiessübung erforderlich ist.
  3. Die Vereine sind verpflichtet, zu viel bezogene Patronen zurückzunehmen; die Kaufmunition müssen sie zum Abgabepreis zurücknehmen.

Art. 78 Vollzug

  1. Die Gruppe Verteidigung vollzieht diese Verordnung.
  2. Sie erlässt die notwendigen Weisungen und das Hilfsmittelverzeichnis.

Der Artikel basiert auf dem Verzeichnis der bewilligten Hilfsmittel zu Ordonnanzwaffen und zu den Bundesübungen zugelassenen Waffen (Hilfsmittelverzeichnis) Version II, Stand 04.01.2022.

Allgemeine Bestimmungen für zugelassene Waffen

Beschussstempel

Das Hilfsmittelverzeichnis verweist hier auf den Artikel 4 der Schiessverordnung. Jener befasst sich mit der Begriffsbestimmung, erwähnt aber die Stempel mit keinem Wort. Somit ist fraglich, was die Referenz genau bezwecken will.

Verordnung über das Schiesswesen ausser Dienst (Schiessverordnung)

Art. 4 Begriffsbestimmungen

  1. Als Schiessübungen und Ausbildungskurse im Interesse der Landesverteidigung gelten:
    1. die Bundesübungen:
      1. Obligatorische Programme 25 m, 50 m und 300 m,
      2. Feldschiessen 25 m, 50 m und 300 m;
    2. die freiwilligen Schiessübungen:
      1. Vereinstrainings, Schiesswettkämpfe und Vorübungen zu den Bundesübungen. Nach Massgabe der Grösse der Schiessanlage, der Anzahl sie benützenden Schützen, der Mitgliederzahl der darauf trainierenden Schiessvereine sowie der Lärmbelastung kann ausgegangen werden von jährlich:
        • sieben Schiesshalbtagen für die Vereinstrainings und die Schiesswettkämpfe
        • vier Schiesshalbtagen für die Vorübungen zu den Bundesübungen,
      2. Schiesswettkämpfe der militärischen Verbände und Vereine;
    3. die Schiesskurse:
      1. Schützenmeisterkurse,
      2. Jungschützenleiterkurse,
      3. Schützenmeister- und Jungschützenleiter-Wiederholungskurse,
      4. Jungschützenkurse,
      5. Nachschiesskurse,
      6. Verbliebenenkurse.
  2. Als Ordonnanzwaffen gelten die folgenden in der Armee verwendeten, unveränderten persönlichen Waffen und Leihwaffen:
    1. Handfeuerwaffen:
      1. das Sturmgewehr 57,
      2. das Sturmgewehr 90;
    2. Faustfeuerwaffen:
      1. die Pistole 49 (SIG P 210),
      2. die Pistole 75 (SIGSAUER P 220),
      3. die Pistole 03 (SIG Pro SPC 2009).
  3. Als Ordonnanzwaffen gelten auch die entsprechenden P-gestempelten Waffen, welche den Angehörigen der Armee beim Ausscheiden aus der Armee zu Eigentum überlassen werden.
  4. Als Ordonnanzmunition gelten:
    1. die Gewehrpatronen 11 und 90;
    2. die Pistolenpatrone 14.

Jedoch werden im Hilfsmittelverzeichnis fünf Stempel als Muss für die Zulassung genannt:

  • Eidgenössischer Beschussstempel
  • Beschussstempel RUAG
  • Beschussstempel SAN Swiss Arms AG
  • Staatlicher Beschussstempel Österreich
  • Staatlicher Beschussstempel Deutschland
  • Beschussstempel CIP-Mitgliederländer seit 20.10.2014

Die im Bild ersichtlichen Stempel sind abschliessend. Hierzu ein Zitat des SAT: 

Derzeit sind gem. dem Verzeichnis nur die abgebildeten Beschussstempel zugelassen:
[…]
Somit liegen Sie richtig und Pistolen mit alten CIP Stempel sind derzeit nicht zugelassen.

Abzugsgewichte:

Ebenfalls ein Thema sind die Abzugsgewichte. Diese sind sowohl für die Gewehre als auch für die Pistolen festgelegt, wobei hier meistens die Werksabzugsgewichte herangezogen werden. Da es aber ausufernd wird, wenn man die individuellen Werte für sämtliche den Ordonnanzpistolen gleichgestellen Waffen auflisten würde, wurden diese kurzerhand zusammengefasst. Die Abzugsgewichte sind demnach folgendermassen definiert:

  • 1500g bei der Pistole 03 (bei gespanntem Hammer) am unveränderten Abzug
  • 1500g bei der Pistole 75 (bei gespanntem Hammer) am unveränderten Abzug
  • 1360g bei der Pistole 49
  • 1360g bei den Parabellumpistolen
  • 1360g bei den SIG P210 (alle Modelle)
  • 1500g bei allen übrigen zu den Bundesübungen zugelassenen Faustfeuerwaffen

Kriterien für die den Ordonnanzwaffen gleichgestellten Pistolen:

Auch sind neu die Kriterien für die gleichgestellten Waffen generell gehalten und nicht mehr auf spezifische Waffen zugeschnitten. Diese wären:

  • Die Pistole exkl. eingesetztem Magazin muss vollständig in einen Prüfkasten mit den Innenmassen 225 x 150 x 50 mm passen
  • Kaliber 9mm Para oder 7.65mm Para
  • Alle Waffen müssen einen Beschussstempel einer autorisierten Beschussstelle (siehe Pt. 1.4) aufweisen
  • Abzugsgewicht (gem. Pt 7.1) minimal 1500gr, Ausnahme SIG 210 (alle Modelle), 9mm Pist 49 und Parabellum Pistolen: Abzugsgewicht: 1360gr
  • Pistolengriffe dürfen Fingerrillen aufweisen
  • Nicht gestattet sind: Kompensatoren, Mündungsbremsen, geschlitzte Läufe und Vorrichtungen ähnlicher Art
  • Handballenauflagen und Leuchtpunktvisiere sind ebenfalls nicht zugelassen
  • Die Punkte 6.1 bis 6.9 behalten Ihre Gültigkeit
  • Dienstwaffen Polizei und Grenzwacht (Schiessverordnung VBS, Art. 20, Abs. 5), ohne Leuchtpunktvisier

Hier werden bereits erste Dämpfer verteilt und Unstimmigkeiten an die Oberfläche getragen. Das Gold büsst etwas Glanz ein. Gehen wir der Reihe nach durch.

Der Prüfkasten

Wie im IPSC, muss eine Pistole komplett in einem Prüfkasten Platz haben. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese dabei angewinkelt ist oder nicht – Hauptsache passt.
Hier machte sich beim Autor bereits Ernüchterung breit – die Beretta 952 passt nicht, zu lange. 

Der Prüfkasten deckt aber bereits eine erste Unstimmigkeit auf, entdeckt von swisswaffen.com:

Obwohl die Parabellum-Pistolen in den Abzugsgewichten erwähnt sind – sie passen nicht in den Prüfkasten. 

In Version II des Hilfsmittelverzeichnis wurde diese Unstimmigkeit aber korrigiert, es heisst nun:

Weiterhin zugelassen sind folgende Pistolen: 

  • 7.65 mm Pistole 06/29
  • 7.65 mm Pistole 06
  • 7.65 mm Pistole 00

Auch wurde festgestellt, dass eine CZ Shadow 2 mit der Magazinverlängerung zu hoch ist – ohne passt sie aber in den Kasten. Dies wurde in der Version 2023 des Hilfsmittelverzeichnis dahingehend angepasst, dass die Pistole ohne Magazin in den Prüfkasten passen muss.

Kaliber

Hier hat sich nichts geändert – 9mm und 7.65mm Parabellum bleiben die erlaubten Kaliber. Die Zukunft von 7.65mm ist jedoch ungewiss. Man müsste sich darauf einstellen, seine eigene Munition mitzubringen.

Beschussstempel

Die erlaubten Beschussstempel sind nicht neu, bergen aber eine neue Hürde, vor allem für Schweizer Waffen; Da die Schweiz keine Beschussamt kennt, können gewisse Pistolen keinen solchen Beschussstempel aufweisen und sind daher, obschon sie alle anderen Regelungen erfüllen, nicht zugelassen. Darunter fallen interessanterweise auch die Phoenix Redback und Fusion Modelle aus der Westschweiz.

Ebenfalls kritisch ist, dass somit alle Stempel von CIP-Ländern vor 2014, als der CIP-N Stempel eingeführt wurde, nicht zugelassen sind, obwohl sie eigentlich CIP geprüft sind (ausser Deutschland und Österreich, deren Beschusszeichen separat aufgeführt sind). Ob dieser Umstand gewollt ist oder nicht, sei dahingestellt. Es empfielt sich, genau hinzuschauen, ob die eigene Pistole einen erlaubten Stempel hat, oder nicht.

Abzugsgewicht

Hier hat sich nichts verändert. Aufpassen muss man jedoch bei vielen Pistolen, da der Abzug teilweise zu leicht ist. Man darf ihn aber einstellen.

Fingerrillen

Warum dieser Passus im Hilfsmittelverzeichnis drin ist, erschliesst sich mir nicht ganz. Prominent sind hier die Glock 17 Generationen 3 und 4, welche von haus aus Fingerrillen in den Griff gearbeitet haben – diese waren aber schon früher erlaubt.

Kompensatoren etc

«Kompensatoren, Mündungsbremsen, geschlitzte Läufe und Vorrichtungen ähnlicher Art» bieten einen Vorteil gegenüber Pistolen die sowas nicht haben, der mit diesem Passus verhindert wird. Das war schon früher nicht erlaubt. Skelettierte Schlitten sind aber erlaubt, da diese nur der Gewichtsreduktion (und Optik) dienen, aber keinen (merklichen) physikalischen Einfluss auf den Rückstoss haben.

Handballenauflage und Leuchtpunktvisier

Eine Handballenauflage dient der Stabilisierung der Pistole – ein weiterer unterbundener Vorteil. Hiervon gibts vor allem von Nill und Hogue viele Varianten, eine Pistole «sportlicher» zu machen.

Das Thema Leuchtpunktvisier ist immer so ein Dauerbrennerthema. Viele meinen, dass die Glasfaserstäbchenvisierungen ebenfalls Leuchtpunktvisiere seien. Es ist jedoch so:
Visierung mit Leuchtstäbchen = Leuchtvisier
Reddots/Holosights = Leuchtpunktvisier

Leuchtvisiere, die vom Hersteller für die jeweilige Pistole angeboten wurden/werden, waren und sind weiterhin erlaubt. Aber alles, was einen Leuchtpunkt auf ein Glas projiziert, nicht.

6.1 – 6.9

Diese Punkte behandeln das erlaubte Zubehör. Hier hat sich nichts geändert.

Dienstwaffen

Dies ist ebenfalls beim Alten geblieben – auch wenn die persönliche Dienstwaffe mit einem Leuchtpunktvisier ausgestattet ist, darf dieses nicht verwendet werden.

Ordonnanzwaffen

Modellübersicht

Als Ordonnanzwaffen werden Waffen bezeichnet, die sich im Einsatz in der Armee befinden oder befunden haben, und eine entsprechende Designation tragen. Man beschränkte sich hier auf die letzen vier Modelle. Dies wären:

  • Pistole 12/15 in 9mm
    Die als Pistole 12/15 geführte Ordonnanzwaffe trägt die zivile Bezeichnung Glock 17 Generation 4.
  • Pistole 03 in 9mm
    Die als Pistole 03 geführte Ordonnanzwaffe trägt die zivile Bezeichnung SIG Pro SPC2009.
  • Pistole 75 in 9mm
    Die als Pistole 75 geführte Ordonnazwaffe trägt die zivile Bezeichnung SIG Sauer P220.
  • Pistole 49 in 9mm
    Die als Pistole 49 geführte Ordonnazwaffe trägt die zivile Bezeichnung SIG P210, namentlich die Serien P210-1 und P210-2.

 

Bewertung

Anfängertauglichkeit:
Hier kommt es rein auf die Verfügbarkeit und den Preis an. Eine P49 bekommt man um tausend Franken herum, eine P75 um 500-600, eine P03 liegt auch um die 500 herum. Letztere scheint aber nicht sonderlich verbreitet zu sein, während man an jeder Ecke eine P49 und P75 bekommt. Eine Pistole 12/15 wird man aus Armeebeständen kaum finden, da sie noch zu neu ist.

 Für die P75 spricht auch, dass man sie als Leihwaffe im Zeughaus beantragen kann und somit, ausser für WES und Strafregisterauszug, nicht ins Portmone greifen muss. Die P49 wird oft Anfängern empfohlen, da sie die Pistole mit der höchsten Eigenpräzision von allen dreien ist und auch von Spitzenschützen meist verwendet wird. Schaut man die Ranglisten von Schützenfesten an, so schiesst die Mehrheit der Ordonnanzschützen mit der P49.

Als Referenz: Ich schiesse beim Obligatorisch 25m um die 190 von 200 Punkten mit der P49, schaffe aber nur mit Müh› und Not 175 Punkte mit der P75.

 
Zukunftssicherheit Waffe:
Obschon die P49 bereits 70 ist, ist sie sehr weit verbreitet und wird gerne genutzt. Auch Ersatzteile gibt es noch genügend; Es werden mittlerweile auch wieder Neuteile hergestellt.
Die P75 ist noch weit verbreitet als Armeepistole und somit ist die Ersatzteilversorgung ebenfalls zumindest auf längere Sicht gesichert.
Die P03 war nur kurz im Einsatz bei Armee und Behörden und zivil nicht so verbreitet. Es kommt wohl auf SIG Sauer an, wie lange die Ersatzteilsicherstellung noch anhält. Kennt man SIG Sauer, dann sollte man da gesunde Skepsis walten lassen.
Die P12/15 ist zu neu als Dienstwaffe, da es aber einfach eine normale Glock 17 ist, und das Ding weltweit zu finden ist, muss man sich da gar keine Sorgen machen. 

 
Zukunftssicherheit Schütze:
Man kann mit jeder Pistole ein Meisterschütze werden, wenn man nur genügend übt. Es fragt sich, ob man bereit ist, den zusätzlichen Übungsaufwand auf sich zu nehmen, um den Eigenpräzisionsunterschied von der P7, P03 und P12/15 zur P49 wettzumachen. Oder ob man bereit ist, nach anfänglichem Üben auf eine andere Pistole umzusteigen. Oder ob man von Anfang an mit der «besten» Waffe trainieren will. Wachsen kann man mit allen, die Erfahrung und die Statistiken zeigen aber, dass eine P49 als «Endstation» fast unvermeidlich ist.

Vorteile
  • Gute Verfügbarkeit, da (ehemalige) Armeewaffen (P03 etwas ausgenommen)
  • Ersatzteilsituation auf längere Sicht gut (P03 etwas ausgenommen)
  • Kann als Leihwaffe bezogen werden (P75)
  • Viel benutzte Waffen, daher Probeschiessen immer möglich
  • Günstig zu haben (P49 ausgenommen)
Nachteile
  • Praktisch nur gebraucht zu kaufen, daher teils hohe Abnutzungsunterschiede
  • Teilweise hohe Preise (P49)
  • Eigenpräzision eher mässig (P49 ausgenommen)

Die weiteren zu den Bundesübungen zugelassenen Waffen

Um es einfach zu machen, hier eine kleine Übersicht, welche Waffen die geforderten kriterien erfüllen und somit zugelassen sind. Dies beinhaltet auch frühere zugelassene Pistolen. Die Liste wird stetig erweitert mit beliebten, aber auch kuriosen Waffen.

Flag
Česká zbrojovka Uherský Brod
CZ Shadow 2
CZ Shadow 2
Länge217mm
Höhe157mm
Breite34mm
Abzugsgewicht~1530g bis ~4690g

CZ gibt das Abzugsgewicht in Newton an:
Single Action 15N
Double Action 46N

Höhe 157mm mit +2 Basepad.
Höhe 132mm ohne +2 Basepad.

CZ P-10 F
CZ P-10 F
Länge203mm
Höhe150mm
Breite32mm
Abzugsgewicht~2140g bis ~2960g

CZ gibt das Abzugsgewicht mit 25N +/- 4N an.

CZ P-09
CZ P-09
Länge208mm
Höhe148mm
Breite37mm
Abzugsgewicht~2140g bis ~4690g

CZ gibt das Abzugsgewicht in Newton an:
Singe Action 21N
Double Action 44N +/- 2N

CZ 75 B
CZ 75 B
Länge208mm
Höhe144mm
Breite36.5mm
Abzugsgewicht~2040g bis ~4690g

CZ gibt das Abzugsgewicht in Newton an:
Single Action 20N
Double Action 46N

CZ 75 SP-01 Shadow
CZ 75 SP-01 Shadow
Länge209mm
Höhe150mm
Breite42mm
Abzugsgewicht~1530g bis ~4690g

CZ gibt das Abzugsgewicht in Newton an:
Single Action 15N
Double Action 46N

Flag
Schmeisser GmbH
Schmeisser 1911 Hugo 5"
Schmeisser 1911 Hugo 5"
Länge221mm
Höhe150mm
Breite35mm
Abzugsgewicht2200g

Abzugsgewicht 5" Version gemäss all4shooters.

Flag
SIG Sauer
SIG Sauer X-FIVE Classic
SIG Sauer X-FIVE Classic
Länge220mm
Höhe150mm
Breite43mm
Abzugsgewicht1000g bis 1600g
Flag
PHX Phoneix AG
Phoenix Redback Gen 2
Phoenix Redback Gen 2
Länge212mm
Höhe145mm
Breite45mm
Abzugsgewicht~1620g

Das Caliber Magazin, Ausgabe März 2023, hat folgende Abzugsgewichte ermittelt:
Single Action Mittelwert 1617g
Double Action Mittelwert 3693g

Phoenix Predator
Phoenix Predator
Länge212mm
Höhe145mm
Breite45mm
Abzugsgewicht~1625g

Das Caliber Magazin, Ausgabe März 2023, hat folgende Abzugsgewichte ermittelt:
Single Action Mittelwert 1625g
Double Action Mittelwert 4319g

Flag
Laugo Arms Czechoslovakia s.r.o.
Laugo Arms Alien
Laugo Arms Alien
Länge210mm
Höhe148mm
Breite49mm
Abzugsgewicht2550g

Maximalabzugsgewicht. Lässt sich gemäss Laugo Arms von ~1.02-2.55kg einstellen.

Flag
Heckler & Koch
H&K SFP9
H&K SFP9
Länge186mm
Höhe137mm
Breite33mm
Abzugsgewicht~2250g bis ~3570g

H&K gibt die Abzugskraft in Newton an:
Mit Special Forces Abzug zwischen 22N und 27N.
Mit Abzug nach technischen Richtlinien für Polizeipistolen zwischen 30N und 35N.

H&K P30 V3
H&K P30 V3
Länge181mm
Höhe138mm
Breite35mm
Abzugsgewicht~2500g

H&K gibt die Abzugskraft mit 24N an.

Flag
Glock Ges.m.b.H.
Glock 17 Gen 5
Glock 17 Gen 5
Länge202mm
Höhe139mm
Breite34mm
Abzugsgewicht~2650g

Glock gibt das Abzugsgewicht mit 26N an.

Glock  19X
Glock 19X
Länge189mm
Höhe139mm
Breite33mm
Abzugsgewicht~2650g

Glock gibt das Abzugsgewicht mit 26N an.

Glock  34 Gen 4 MOS
Glock 34 Gen 4 MOS
Länge222mm
Höhe139mm
Breite33mm
Abzugsgewicht~2450g

Glock gibt das Abzugsgewicht mit 24N an.

Flag
Fabbrica d'Armi Pietro Beretta
Beretta 92FS
Beretta 92FS
Länge217mm
Höhe137mm
Breite38mm
Abzugsgewicht1920g

Abzugsgewicht gemäss mcarbo.com

Flag
Carl Walther GmbH
Walther Q5 Match
Walther Q5 Match
Länge220mm
Höhe137mm
Breite36mm
Abzugsgewicht2500g
Walther PDP Compact 5"
Walther PDP Compact 5"
Länge210mm
Höhe135mm
Breite34mm
Abzugsgewicht2500g
Walther PPQ Q4 4"
Walther PPQ Q4 4"
Länge180mm
Höhe137mm
Breite34mm
Abzugsgewicht2500g
Flag
Bul Armory
BUL AXE FS Tomahawk
BUL AXE FS Tomahawk
Länge197mm
Höhe1291mm
Breite32.6mm
Abzugsgewicht~1590g bis ~1815g

BUL gibt das Abzugsgewicht in Pfund (lbs) an: 3.5lbs - 4lbs.
Der Abzug ist einstellbar.

Die Qual der Wahl

Schön und gut, aber welche Pistole soll man jetzt nehmen? Welche ist als Anfängerwaffe geeignet? Welche ist ein absluter Preisleistungshammer? Bei welcher habe ich noch auf Jahre Ersatzteile und Wartungssicherheit?

Vieles, wie Handhabe, Aussehen und Rückstossempfinden, aber auch persönliche Vorlieben sind subjektive Empfindungen. Manch einer kommt mit der Ergonomie einer CZ Shadow 2 einfach nicht zurecht, ein anderer findet die Glock-Abzüge viel besser, als den der P210.

Auf was man als aktiver Schütze aber zurückgreifen kann, sind Erfahrungswerte. Damit meine ich nicht die eigenen, sondern es kristallisieren sich über die Jahre Waffen als Favoriten heraus. Und das kriegt man mit.

Das Ordonnanzpistolenfeld ist jetzt schon zwei Jahre "offen", und drei Waffen sieht man immer wieder:

SIG P210

Ja, das Teil, zu dem bis 2022 jeder geraten hat, ist immernoch am verbreitetsten. Aus gutem Grund.

Die P210 ist konstruktionsbedingt sehr präzise, und als ehemalige Ordonnanzwaffe schweizweit verbreitet. Es gibt sie in vielen Varianten (nicht alle sind jedoch zugelassen - gewisse Modelle der 210-5 Reihe haben einen zu langen Lauf) und die Nachteile, die sie als Dienstwaffe aufwies, sind fürs Sportschiessen nicht relevant.

Vorteile
  • Weit verbreitet
  • Verschiedene Modelle gehen von sehr präzise bis äusserst präzise
  • Geringeres Abzugsgewicht nötig als andere Pistolen (1360g)
  • Viel Zubehör erhältlich
  • Auch stark gebraucht noch konkurrenzfähig
  • In 9mm und 7.65mm erhältlich
  • Kaliberwechsel benötigt nur einen Lauf und Stossfeder, der Rest muss nicht getauscht werden
Nachteile
  • Trotz weiter Verbreitung relativ teuer (von ca 1000.- für eine Armee-210er über ca 2000 für eine P210-6 bishin zu sehr teuren P210-5 Modellen)
  • Gibts nur gebraucht, ausser man gewinnt eine Neuwaffe an einem historischen Schiessen

SIG Sauer X-FIVE

Auch diese Pistolen waren schon vor 2022 zugelassen und die Verbreitung scheint stetig zuzunehmen. 

Basierend auf der Plattform der P226 sind die X-FIVE Pistolen nichts anderes als hochgezüchtete Ordonnanzpistolen. Durchdachte Ergonomie, einstellbarer Abzug (Gewicht von 1000g-1600g, Abzugsweg, Reset) und eine hohe Eigenpräzision machen sie trotz des sehr hohen Preises zur beliebten Waffe.

Vorteile
  • Gemacht für Präzision
  • Viele Einstellungsmöglichkeiten
  • Relativ neu, ist als Neuwaffe noch erhältlich
Nachteile
  • SIG Sauer Eckenförde gibt es nicht mehr, Ersatzteilversorgung ungewiss
  • Sehr teuer (um die 3000.-)

CZ Shadow 2

Die "Trendwaffe" schlechthin. Die konsequente Weiterentwicklung der CZ75-Plattform (auf der unzählige andere Pistolen basieren, so auch die Sphinx) mündete in einer Pistole, die den Nerv der Zeit und auch das Scheibenzentrum trifft. Gleichwohl für dynamisches und statisches Schiessen geeignet verkauft sich diese Tschechische Waffe wie warme Weggli, so dass vor allem nach Ankündigung der Öffnung des Pistolenfeldes Wartefristen von mehreren Monaten keine Seltenheit waren.

Vorteile
  • Überall erhältlich
  • Für dynamisches und statisches Schiessen geeignet
  • Viele Varianten
  • Europäische Firma, daher Ersatzteilversorgung auch auf lange Sicht gut
  • Erprobte Plattform
  • Hohe Eigenpräzision
Nachteile
  • Relativ teuer (ca 2000.-)
  • Teilweise Lieferschwierigkeiten aufgrund hoher Nachfrage
  • "Kantige" Ergonomie ist nicht jedermanns Sache

Zusammenfassung

Die Ankündigung, das Ordonnanzpistolenfeld so radikal umzukrempeln, schlug in der Szene hohe Wellen, wurde doch viel seit jeher Gewünschtes nun plötzlich Realität. Wenn auch mit einigen Stolperfallen – immerhin, wir haben es hier mit dem SAT zu tun. Allerdings sind die neuen Regelungen viel offener gegenüber Neuem und vor allem Neuen – neuen Pistolenschützen. Wie oft mussten wir potentiellen Vereinsmitgliedern beibringen, dass ihre Beretta 92 oder CZ 75 zwar in den freien Trainings genutzt werden dürfen, am Feldschiessen oder sonstwo aber nicht. Der alte Artikel über die Ordonnanzpistolen gibt ein Beispiel, wie kompliziert das war.

Ist jetzt alles besser? Zumindest gab es einige Dämpfer; Abzugsgewichte, zuviel Milimeter und fehlende Beschussstempel dürfte so manchen Traum zum Platzen gebracht haben. Dennoch bin ich überzeugt, es tut unserem Sport gut. Das SAT hat auch schon die ein oder andere Ungereimtheit beseitigt (auch im 300m-Bereich).

Zumindest gibt es jetzt keine fragenden Blicke mehr, wenn man erklärt, dass eine P226 zugelassen ist, eine andere P226 aber nicht. Das ist schonmal ein riesiger Fortschritt. Naja. Wenn die neuere P226 einen CIP-N Stempel hat…

Weiterführende Links

Verzeichnis der bewilligten Hilfsmittel zu Ordonnanzwaffen und zu den Bundesübungen zugelassenen WaffenRegeln für das sportliche Schiessen (RSpS): Techische Regeln Pistole (TRP)ISSF Regelbuch (nur in Englisch verfügbar)

Quellenangaben

Sofern nicht anders angegeben fallen die verwendeten Medien nicht unter eine Verwendungslizenz und sind frei verfügbar, respektive Public Domain

NaturAktiv / Waffenbörse
  • CZ Shadow 2
  • CZ Shadow 2 Compact
  • CZ Shadow 2 Orange
  • CZ Shadow 2 Urban Grey
  • CZ P-10 F
  • CZ P-09
  • CZ 75 B
  • CZ 75 SP-01 Shadow
  • Schmeisser 1911 Hugo 5"
  • SIG Sauer X-FIVE Classic
  • Phoenix Redback Gen 2
  • Phoenix Predator
  • Laugo Arms Alien
  • H&K SFP9
  • H&K P30 V3
  • Glock 17 Gen 5
  • Glock 19X
  • Glock 34 Gen 4 MOS
  • Beretta 92FS
  • Walther Q5 Match
  • Wapther PDP Compact 5"
  • Walther PP+ Q4 4"
  • BUL SAS II AIR
  • BUL AXE Tomahawk
  • ZEV OZV9 V2 Hyper Comp
  • Truglo Fiberoptic
  • Holosun HS40 7K X2
swisswaffen.com
  • Pistole 12/15
  • Pistole 03
  • Pistole 75
  • Pistole 49
  • Pistole 06/29
  • P210-1
  • P210-2
  • P210-3
  • P210-4
  • P210-6
Archiv/Eigentum schussfreude.ch
  • Abzugsgewichtmessung
  • Beschussstempel Glock 17
  • Beschussstempel P226
  • Beschussstempel P210
  • Beschussstempel Beretta 952
  • Ordonnanzmunition
B&H Waffenhandelsgesellschaft oHG
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Kantonspolizei Basel-Stadt
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